Pêşgotin Vorwort Vervate Önsöz
Rêznama Komelê Vereinssatzung Nîzamnameyê Komele Tüzük

Vorwort

Der Feqiyê Teyran- Schriftstellerverein in Deutschland wurde im Jahre 2024 in der Stadt Bottrop gegründet. Unser Verein hat das Ziel, im Bereich der kurdischen Literatur, Sprache und Kultur zu arbeiten, zur Entwicklung, Verbreitung und Lesbarkeit der kurdischen Literatur beizutragen und durch die kurdische Literatur den die Pflege der regelmäßigen Beziehungen zwischen der kurdischen und der deutschen Gesellschaft zu unterstützen. Bei der ersten Sitzung entschieden unsere Gründungsmitglieder, dass der Verein den unsterblichen Namen Feqiyê Teyran, einer der bedeutendsten, historischen Persönlichkeiten der kurdischen Literatur, tragen sollte, aus Respekt vor ihm und der Bedeutung seinen Namen am Leben zu er-halten.

Unser Verein wird vor allem in Deutschland, aber auch in ganz Europa, das gemeinsame Zuhause aller kurdischen Schriftsteller sein. Die Kurden, die aus verschiedenen Gründen in Europa leben und dort dauerhafte Generationen bilden, stehen vor der historischen Verantwortung, sich in ihrem zweiten Heimatland in allen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens einzumischen, zu organisieren und ein starker Bestandteil der Gesellschaften, in denen sie leben zu werden.

Wir, die kurdischen Schriftsteller, haben den ersten Schritt gemacht, um eine dauerhafte, respektierte Diaspora-Institution zu schaffen, die im Einklang mit den Werten der Gesellschaften, in denen wir leben, steht. Wir handeln im

Bewusstsein, dass Literatur, Kultur und Kunst die stärksten und wertvollsten Kommunikationsformen zwischen den Nationen sind.

Unser Verein ist für alle Schriftsteller offen, in dem jeder kurdische Schriftsteller sich frei ausdrücken kann und mit seinen Gedanken, intellektuellen Kenntnissen und Bemühungen einen Beitrag leisten kann. Das Wachstum, die Entwicklung und die Fortführung unseres Vereins sind nur durch die Teilnahme, das Engagement und die Beiträge der Schriftsteller möglich.

Wir laden alle kurdischen Schriftsteller, die in Deutschland bzw. in Europa leben, ein, diese kleine, aber wertvolle Anstrengung zu vergrößern, zu vervielfachen und am Leben zu erhalten.

Unsere Satzung wurde in Deutsch,Türkisch im Kurdischen (Kurmandschi- Kirmanckî/Zazakî Dialekten) verfasst und wird in naher Zukunft auch in den Dialekten Sorani veröffentlicht.

Die Gründungsmitglieder unseres Vereins sind:

Vorsitzender – Murat Dağdelen

Sekretär – Fettah Timar

Kassierer – Seyitxan Kurij

Prüfungsausschuss – Salih Dündar, Cahit Kaplan

Vorstandsmitglieder – Selim Çürükkaya, Baran

Hemze

Feqiyê Teyran (Einblick in seine Biografie)

Feqiyê Teyran ist einer der bekanntesten kurdischen Dichter. Viele kurdische Schriftsteller und Dichter sind unter dem Namen ihres Dorfes oder ihrer Stadt bekannt. So wie Mela Hiseynê Batêyî aus dem Dorf Batê, Ehmedê Xanî aus dem

Dorf Xanî, Melayê Cizîrî aus der Stadt Cizîr,

Selîmê Hîzanî aus der Stadt Hîzan und Şerefxanê Bedlîsî aus Bedlîs. Feqiyê Teyran verwendete in seinen Gedichten und Schriften viele verschiedene Namen, darunter “Feqê Têra”, “Feqiyê Gerok”, “Feqê Hêşetê”, “Miksî”, “Mir Mihê” und oft der Deckname “Mim û Hê”. Sein wahrer und eigentlicher Name ist Mihemed, einige Forscher schreiben ihn jedoch auch als Muhamed. Feqiyê Teyran schrieb ein Gedicht zusammen mit Melayê Cizîrî unter dem Titel “Feqî û Mela”:

Ich bin eine Rose in den Händen der Dornen.

Mein Name ist Mohammeds.

Ich bin eine Nachtigall in den Blumengär-ten.

Aus Liebe zu ihm bin ich geschlagen.

Feqiyê Teyran stammte aus dem Fürstentum Miksê und wurde im Dorf Warezûr geboren.

Forscher und Historiker konnten sich jedoch nicht auf das genaue Geburts-datum und den genauen Todeszeitpunkt einigen, und es gibt einige Unsicherheiten. Der Schriftsteller Xalid Sadînî klärte dies in seinem Buch “Feqiyê Teyran: Leben, Werk und Gedichte” auf. Er gibt an, dass Feqiyê Teyran gegen Ende seines Lebens sein bekanntes Gedicht “Dilo Rabe” schrieb. In der letzten Strophe des Gedichts “Dilo Rabe” heißt es:

Mim und Hê durchreisten siebzig Jahre.

Viele Jahre vergingen seit der Hidschra.

Das Jahr 1041 (nach der Hidschra) verging.

Diese Gazelle ist sichtbar geworden.

Laut Forschern wurde Feqiyê Teyran 1562-63 geboren. Daran glaubt auch der Schriftsteller Maruf Khaznadar. Das Gedicht enthält eine historische und biografische Darstellung seines Lebens. Jetzt wissen wir, dass Feqiyê Teyran zwei bis drei Jahre älter war als Melayê Cizîrî. Beide waren Freunde und Weggefährten. Zusammen schrieben sie Gedichte. Im Jahr 1621 verfassten sie in Cizîr eines ihrer Werke. Am Ende des Gedichts “Feqî û Mela” sagt er:

Verwundet durch unsere Hingabe

Bin ich fern von den Quitten

Ich weiß, wer unser Lobpreiser ist.

Im Jahr tausend ein und dreißig (1031 nach der

Hidschra)

Ich bin der Preisende unserer Mela In der gesamten Welt.

Ein weiterer Name, den Feqiyê Teyran in seinen Gedichten verwendete, ist “Mîr Mihê”. Viele seiner Gedichte enthalten verborgene Botschaften, eine davon ist das Wort “Mîr”. Nach einigen Historikern leitete es sich von der Familie des Mîres von Miks ab. Şerefxanê Bedlîsî schrieb in “Şerefnamê”, dass der Fürst von Miks Abdal Beg war. Das Volk nannte ihn “Feqê mala Mîr Abdalan”.

Feqiyê Teyran erhielt eine gute Ausbildung. Seine Werke zeigen, dass er tief in die kurdische Sprache, Literatur, Geschichte, Philosophie, Religion und Mystik eingetaucht war. Seine Ausbildung begann in der “Medreseya Mîr Hesenê Welî” in Miks, setzte sich in Hizan fort und wurde später in Finika Botan weitergeführt. Schließlich begab er sich nach Cizîra Botan, wo er mit Melayê Cizîrî Gedichte schrieb und austauschte.

Feqiyê Teyran verbrachte einen großen Teil seines Lebens im Dorf Hêşet, das zum Fürstentum Hizan gehörte. Viele Dichter, Historiker und Sänger erzählen, dass er sich in die Tochter des Fürsts von Hêşet/Hizan verliebte. Einige berichten, dass er Berater und Sekretär des Fürsts von Hêşet wurde. Dort verstarb er in den Jahren 1641-42. Der Forscher Nevzat Eminoglu schrieb in seinem Buch

“Hîzan, Geschichte, Kultur, Literatur”, dass der

Schriftsteller Müfid Yüksel sein Grab in Şandis/Hizan sah, mit einer arabischen Inschrift, die besagt:

“Dies ist das Grab eines gesegneten, barmherzigen und frommen Mannes

der als Feqiyê Teyran bekannt war und im Jahr 1041 (nach der Hidschra) verstarb.”

Feqiyê Teyran verarbeitete seine tiefsten

Emotionen in seiner Ballade “Şêxê Senan”, die er für die Tochter von Hêşet schrieb. Viele Mals taucht der Name Hêşet in dieser Ballade auf. Ein Beispiel daraus lautet:

Seufzen und Klagen wurden tausendfach.

Es gab einst einen Derwisch und eine Geliebte. Alle fragten den Scheich.

Die Stadt und die Bewohner von Hêşet.

Feqiyê Teyran verfasste viele Werke. Qanatê Kurdo unterteilte seine Werke in zwei Teile: der erste Teil umfasst seine Geschichten und

Balladen, der zweite Teil seine Gedichte, Kassiden und Gazellen. Die bekannteste Ballade ist “Şêx Senan”. Sein Name wird in dieser Ballade häufig verwendet. Zum ersten Mal wurden seine Manuskripte 1965 von Dr. Rudenko in Moskau veröffentlicht. Die Geschichte “Dimdim” (auch “Kela Dimdim”) beschreibt den Kampf von Dimdim in den Jahren 1609-10. Historiker und Forscher sagen, dass auch “Das schwarze Pferd”, “Bersis Abid” und “Siseban” seine Bücher und Werke sind. Es gibt einige berühmte unsterbliche Ge-dichte wie

“O Wasser und Wasser”, “Feqe und Mele”, “Dilber”, “Feqiye Teyran und Kran” und “Feqe und Nachtigal”.

Die Sprache der Gedichte von Feqiye Teyran ist rein und klar, kurdisch entsprechend seiner Zeit. Die Kurden lesen es leicht. Man liest seine Gedichte wie einen Wassersprudel. In der Tat hat Feqi in seinen Schriften viele arabischen und persischen Wörter als Begriffe verwendet. Aber die Sprache vor vierhundert Jahren wird heute immer noch verstanden. Feqi kennt die kurdische Sprache sehr gut und hat in seinen Gedichten literarisch geschrieben. Zu vielen Wörter hat er auch ihre Synonyme geschrieben. Zum Beispiel: Gott Allah-reb-allah, das Herz-Seele, der RuheEntspannte, der zahir-klar usw. Er benutzte sie. Feqiye Teyran hat die kurdische Lyrik in seiner Zeit auf ein hohes Niveau gehoben und ist zum Begründer der Tradition der kurdischen Literatur geworden.

Der Inhalt der Gedichte von Feqiye Teyran wurde wiederbelebt, insbesondere ver-fasste und schrieb er zu den Themen des menschlichen Lebens, sozialen, historischen, religiösen Gedichten über Gott und seine Propheten. Der Forscher Xalid Sadini schreibt ein Buch mit dem Titel Feqiye Teyran “Sein Leben, seine Werke und Gedichte”. In den Gedichten geht es um Liebe und Geliebte, mit Feqi, die Liebe der Vergangenheit und der Wahrheit. Feqi, der Autor, verwendete in seinen Gedichten Worte und Begriffe, die gegen das islamische Gesetz verstoßen. Wie zum Beispiel: “Wein”, “Alkohol”, “Tasse”, “betrunken”, “besoffen” usw. In seinen Gedichten bezeichnete er sich selbst auch als “tule” Köter, “se” Hund, “dîn” Verrückter usw., aber diese Worte verwenden viele religiöse sowie islamisch orientierte Menschen nicht. Mit diesen Worten hat er den Weg der Dichter vor ihm fortgesetzt. Er folgte den weg von Shirazi, Hariri und Feriddin Ettar. Er schreibt in einer seiner Gedichte:

Der Betrunkener des Wassers des Ewigen.

Kommt auf die Bühne und auf den Tanz.

Wozu brauche ich Fasten und Gebet.

Ich bin mit einem irdenen Topf und einer Tasse.

Feqi ist verliebt, er hat sich die Liebe angenommen, kann sich nicht davon befreien. Jemand der Muslim ist, darf diese Aussage nicht machen. Er wird als Sünder betrachtet. Er war gegen Fürsten und Herrscher, Monarchen, und Sultane. Er war ein Verbündeter der Bauern. Er wollte nicht, dass unter den Völkern Kriegen gibt, kein Blut gegossen wird und keine Feindschaft herrscht.

In seinem Gedicht sehen wir nicht, dass er einen Scheich, einen Emir oder einen Herrscher seiner Zeit oder seiner Vorgänger gepriesen hätte. Er schreibt in einem Gedicht für Fürsten:

Es wird eines Tages kommen

Die arme und hilfsbedürftige werden aufwachen. Sie erheben ihre Stimme gegen brutaler Herrscher Sie werden ihre Macht zerstören.

Das müsst ihr wissen brutaler Herrscher.

Ich werde ein für alle Mal gehen

Aber was Feqi getan hatte, hat vor ihm keiner getan. Zum erstemal Schreibt er in der kurdischen Literatur, dass er mit den Tieren und mit dem Natur. Er spricht in seinem Gedicht mit der Nachtigall, erzählt den Vögeln seinen Schmerz, und die Nachtigall erzählt ihm ihren Schmerz. Er hat auch mit den Kranichen gesprochen und sich ausgetauscht. Feqi hat mit dem Wasser in der Natur gesprochen und weiß, was das Wasser sagt.

In der Zeit von Feqi war das Land besetzt. Die Osmanen auf der einen Seite, die Sefawi auf der anderen Seite, haben das Land unter ihrer Kontrolle gebracht. Intellektuelle wie Feqiye

Teyran und Ciziri haben das gesehen, dass die Verbündeten der Besatzer die Fürsten und Begs der Kurden waren. Die meisten von ihnen waren als aufdringliche Spionen, die überall verstreut waren. Aber unter ihnen waren auch patriotische Menschen, die wollten, dass das Land frei ist, ihre mit menschen sat und gebildet sind. Es gaben auch solche, die gegen die Feinde kämpften. Der Mut und die Tapferkeit der Kurden haben den

Widerstandskrieg in der Burg Dimdim zum Ausdruck gebracht. Der Krieg richtet sich gegen den König der iranischen Schah und Schiiten, hat Feqiye Teyran ausführlich geschrieben.

Feqiyê Teyran gehört zusammen mit Elî Herîrî und Melayê Cizîrî zu den bedeutendsten kurdischen Dichtern. Diese drei brachten die kurdische Dichtung auf ein hohes Niveau. Es wird angenommen, dass Ehmedê Xanî einer ihrer Nachfolger war. Er las ihre Werke und profitierte davon. Ohne sie wäre “Mem û Zîn” nicht entstanden. Ehmedê Xanî schrieb in einem Gedicht:

Oh Unterstützer, erhelle den Himmel,

Im Namen des erhabenen Melayê Cizîrî.

Möge Elî Herîrî vorangehen,

Möge Freude Feqiyê Teyran erfüllen, Bis in alle Ewigkeit bleiben wir staunend.

Denn das sind die Forderungen von Ahmedê Xani, der diese Loyalisten haben wollte. Wir werden auf ihrem Weg weiter gehen.

Satzung

des

Feqîyê Teyran- Schriftstellerverbands in Deutschland

§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

1) Der im Jahre 2024 gegründete Verein führt den Namen `Feqîyê Teyran – Schriftstellerverbands in Deutschland e.V. (FSD)

2) Er hat seinen Sitz in Bottrop. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er zu seinem Namen den Zusatz e.V.

3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

1) Der Verein ist ein Zusammenschluss von in Deutschland lebenden und aus Kurdistan stammen-den Schriftstellern.

2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung, Verbreitung und Lektüre der kurdischen Literatur.

3) Der Verein setzt sich für die Förderung der deutschen Literatur unter Kurden und für die Förde-rung der kurdischen Literatur unter Deutschen ein. Er organisiert Veranstaltungen zur Integrati-on von Kurden in die deutsche Gesellschaft. Er trägt zum Aufbau regelmäßiger Beziehungen zwischen den beiden Nationen durch Literatur bei.

4) Eine der Hauptaufgaben des Vereins ist es, zur Erforschung, Bewahrung und Verbreitung der Werke und Studien beizutragen, die im Bereich der kurdischen Literatur geschrieben wurden oder noch geschrieben werden, und jene Personen zu unterstützen und zu fördern, die sich mit diesen Themen beschäftigen.

5) Der Verein steht in Solidarität mit Schriftstellern auf der ganzen Welt, die unterdrückt werden, denen Strafen drohen, die daran gehindert werden, ihre Gedanken zu äußern, und die für ihre Gedanken inhaftiert werden, unabhängig von ihrer Sprache, Religion, Ethnie, ihres Geschlechts und Glaubens.

6) Der Verein verwirklicht diese Ziele insbesondere durch:

a) die Verbreitung literarischer Werke durch Veranstaltungen wie Lesungen, Vorträge, Debatten oder Kundgebungen sowie durch Veröffentlichungen,

b) die Organisation von Kursen, Seminaren, Konferenzen, Diskussionsrunden und ähnlichen Fort-bildungsmaßnahmen,

c) die Zurverfügungstellung aller Arten von Informationen, Dokumenten, Unterlagen und Veröf-fentlichungen, die Einrichtung eines Dokumentationszentrums, die Veröffentlichung von Publi-kationen wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher im Einklang mit den Zielen des Vereins und die Nutzung von Sozialen Medien, um seine Aktivitäten bekannt zu machen,

d) die Nutzung von erforderlichen Verfahren zur Entwicklung, Antragstellung und Durchführung von Projekten und zur Beteiligung an Projekten für Zuschüsse und Unterstützungen von inter-nationalen Organisationen und Förderinstitutionen wie der Europäischen Union (EU), den Ver-einten Nationen usw.,

e) die Durchführung von Fundraising-Aktivitäten und die Sammlung von Spenden aus dem In- und Ausland, sofern die erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden,

f) im Bedarfsfall die Eröffnung lokaler, sozialer und kultureller Einrichtungen für seine Mitglieder zur Nutzung und Freizeitgestaltung; der Verein schafft Mittel zur Deckung der obligatorischen Bedürfnisse der Mitglieder und zur Unterstützung ihrer künstlerischen Aktivitäten,

g) im Bedarfsfall die Gründung von Zweigstellen des Vereins und Repräsentanzen im In- und Aus-land,

h) im Bedarfsfall die Errichtung und den Betrieb von Cafés, Druckereien, Verlagen und ähnlichen Unternehmungen entsprechend seinem Tätigkeitsbereich, um die zur Verwirklichung des Sat-zungszwecks erforderlichen Einnahmen zu erzielen,

i) im Bedarfsfall die Gründung von Plattformen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks mit anderen Vereinen oder Stiftungen, Gewerkschaften und ähnlichen Nichtregierungsorganisatio-nen in Bereichen, die mit dem Zweck des Vereins in Verbindung stehen,

j) wenn es bei der Organisation literarischer Werke als notwendig erachtet wird, die Teilnahme nationaler und internationaler Organisationen zu gewährleisten und Projekte zu realisieren; in-ternationale Aktivitäten durchzuführen, Mitglied von Vereinigungen oder Organisationen im Ausland zu werden und Vereinbarungen für eine gemeinsame Arbeit oder Zusammenarbeit mit diesen Organisationen zu treffen,

k) im Bedarfsfall die Gründung von Stiftungen im In- und Ausland, wenn dies für die Verwirkli-chung des Zwecks des Vereins als notwendig erachtet wird, eine Föderation zu gründen oder einer bestehenden Föderation beizutreten, Einrichtungen zu errichten, die von Vereinigungen errichtet werden können, indem die erforderliche Genehmigung eingeholt wird,

l) den Kauf, den Verkauf, die Vermietung und die Anmietung von beweglichen und unbewegli-chen Gütern, die für die Tätigkeit des Vereins benötigt werden,

§ 3 Gemeinnützigkeit

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die sat-zungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder kei-ne Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begüns-tigt werden. Die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben Anspruch auf Erstattung der ihnen durch ihre Tätigkeit für den Verein entstandenen Auslagen nach Maßgabe der einschlägi-gen Bestimmungen des Vereinsrechts. Die Zahlung einer angemessenen Tätigkeitsvergütung an Mitglieder des Vorstandes und an in sonstiger Weise für den Verein Tätige ist zulässig.

2) Kein Mitglied hat nach dem Ausscheiden aus dem Verein Anspruch auf einen Anteil am Vereins-vermögen.

3) Zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand befugt, hauptamtliche Mitarbeiter zu beschäftigen.

§ 4 Mitgliedschaft

1) Für eine Mitgliedschaft im Verein muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass die Person mindes-tens ein Buch veröffentlicht haben muss.

2) Ordentliche Mitglieder sind die Gründungsmitglieder. Weitere natürliche Personen können auf Vorschlag eines Vorstandsmitglieds und Beschluss des Vorstandes mit einer Zweidrittelmehrheit als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden, sofern sie die Voraussetzung erfüllen, min-destens ein Buch bereits veröffentlicht zu haben.

3) Die Tatsache, dass das veröffentlichte Werk des Autors, der Mitglied werden möchte, in einer anderen Sprache als Kurdisch oder Deutsch verfasst ist, stellt kein Hindernis für die Mitglied-schaft dar.

4) Eine Person kann ihr Stimm- und Wahlrecht erst ausüben, nachdem ihre Mitgliedschaft ange-nommen wurde.

5) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch schriftliche Austrittserklärung (Kündigung), gerichtet an ein Vorstandsmitglied oder durch Ausschluss über einen mehrheitli-chen Beschluss der Generalversammlung.

6) Wird ein Mitglied des Vereins von mindestens zehn Mitgliedern des Vereins beschuldigt, das Ansehen der Vereinigung schwer geschädigt zu haben, ernennt der Vorstand einen Ausschuss von fünf Mitgliedern. Dieser Ausschuss prüft die Vorwürfe und gibt dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit zur Stellungnahme. Er unterrichtet den Vorstand und berichtet der Generalver-sammlung in nichtöffentlicher Sitzung über das Ergebnis seiner Beratungen. Über den Antrag des Ausschusses auf Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Generalversammlung in nicht-öffentlicher Sitzung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen (einschließlich Stimm-enthaltungen und ungültiger Stimmen).

§ 5 Mitgliedsbeiträge

1) Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag in Form eines Jahresbei-trags zu bezahlen. In wirtschaftlichen Härtefällen ist eine Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge möglich. Vorstandsmitglieder können während ihrer Amtszeit von der Beitragspflicht befreit werden. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedbeiträge wird von der Generalversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.

2) Einem ordentlichen Mitglied, das seinen Beitrag zwei Jahre lang ohne ausreichende Begrün-dung nicht gezahlt hat, wird das Recht auf Mitgliedschaft entzogen. Dies wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Wird nach der Benachrichtigung der Beitrag nicht innerhalb von sechs Wo-chen beglichen, so gilt das Mitglied als vom Verein ausgeschlossen. Der Ausschluss wird dem Mitglied mitgeteilt. Wird kein Einspruch erhoben, so stellt der Vorstand den Verzicht durch Be-schluss fest und teilt ihn dem Mitglied mit.

3) Bei Austritt werden bereits gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet.

§ 6 Die Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung,

b) der Vorstand.

§ 7 Die Generalversammlung

1) Oberstes Organ des Vereins ist die Generalsammlung.

2) Die Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die ordentliche Generalver-sammlung wird vom Vorstand nach Möglichkeit im ersten Quartal des Kalenderjahres einberu-fen unter Einhaltung einer Frist von fünfzehn Tagen und unter Angabe der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit schriftlich einberufen. Die Generalversammlung besteht aus allen ordentli-chen Mitgliedern des Vereins. Es sind alle ordentlichen Mitglieder zur Teilnahme einzuladen. Je-des aktive oder passive Mitglied, das die Anforderungen des Vereins erfüllt, ist wahlberechtigt.

3) Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der ordentlichen Mit-glieder anwesend ist. Wird die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, beruft der Vorstand innerhalb von 15 Tagen eine zweite Sitzung mit derselben Tagesordnung ein. In dieser zweiten Sitzung ist die Generalversammlung unabhängig von der Zahl der Mitglieder beschlussfähig.

4) Die Generalversammlung fasst Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in der Satzung nicht etwas anderes geregelt ist. Über Beschlüsse einer Gene-ralversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokolführer zu unterzeichnen. Außerordentliche Tagesordnungspunkte können hinzugefügt werden, wenn mindestens ein Drittel der Teilnehmer der Generalversammlung da-für stimmt.

5) Der Vorstand kann bei Bedarf jederzeit eine außerordentliche Generalversammlung einberu-fen. Die Einladung muss schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einer Woche erfolgen und den Zweck der Versammlung angeben. Eine außerordentliche Generalversammlung kann auch auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.

6) Satzungsänderungen bedürfen einer zweidrittel Mehrheit der auf der Generalversammlung anwesenden ordentlichen Mitglieder.

7) Zu den Aufgaben und Befugnissen der Generalversammlung gehören:

a) die Wahl, Beaufsichtigung und Entlastung des Vorstandes und sämtlicher Ausschüsse,

b) die Änderung der Satzung des Vereins,

c) die Prüfung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans und die Annahme desselben oder eines geänderten Haushaltsplans,

d) die Ermächtigung des Vorstandes, die für die Verwirklichung des Vereinszwecks erforderlichen Immobilien zu erwerben oder die vorhandenen Immobilien zu verkaufen,

e) die Beschlussfassung über den Beitritt zu oder Austritt aus Vereinigungen und Organisationen, die in einem ähnlichen Bereich tätig sind, gemäß den Bestimmungen des Vereinsrechts,

f) die Beschlussfassung über die Gründung oder Schließung von Zweigstellen des Vereins und Ermächtigung des Vorstandes in dieser Hinsicht,

g) die Entscheidung darüber, wie und mit welchen Methoden die Wahlen in der Generalversamm-lung durchgeführt werden (z. B. geheime und offene Wahl, Block- oder Bogenliste usw.); die Mitwirkung bei der Bildung des vom Vorstand für die Durchführung der Wahlen in der General-versammlung vorgeschlagenen Leitungsgremiums.

h) sowie die Erfüllung sonstiger im Vereinsrecht und in der Satzung festgelegten Aufgaben der Generalversammlung.

§ 8 Der Vorstand

Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus:

a) dem*der Vorsitzenden,

b) dem*der Generalsekretär*in,

c) dem*der Schatzmeister*in

d) zwei Ersatzmitgliedern.

1) Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder ge-meinsam oder durch vom Vorstand Bevollmächtigte. Die Mitglieder des Vorstandes haben je ei-ne Stimme.

2) Die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Generalsammlung. Sie bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.

3) Der Vorstand hat das Recht, weitere Organe und Vertreter zu bestimmen.

4) Einem Vorstandsmitglied ist es freigestellt, seinen Rücktritt aus dem Vorstand jederzeit in schriftlicher Form adressiert an den Vorstand vorzunehmen. Bei einem vorzeitigen Rücktritt ei-nes Vorstandsmitgliedes kann durch die Wahl der außerordentlichen Generalversammlung der freiwerdende Posten mit einem neuen

Vorstandsmitglied besetzt werden.

§ 9 Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfer werden auf der Generalversammlung gewählt. Sie bestehen aus zwei Ver-bandsmitgliedern.

§ 10 Datenschutz

Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich zur Verwirklichung der in der Satzung festgelegten Zwecke.

§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensregelung

1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Generalversamm-lung beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Drittel der ab-gegeben gültigen Stimmen erforderlich.

2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an einen Verein oder eine Einrichtung, die dem Gemeinwohl dient.